In der dritten Verhandlungsrunde (22. November 2024 in Düsseldorf) zwischen dem Zeitungsverlegerverband BDZV und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), an der auch der Deutsche Journalisten Verband (DJV) teilgenommen hat, konnten keine Verhandlungsfortschritte zu Tariferhöhungen oder Regeln zum Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in Zeitungsredaktionen vereinbart werden. Die Verlegerseite ist gegenüber den Journalistengewerkschaften ohne konkrete Angebote zu Tariferhöhungen geblieben. Zum Einsatz von KI lehnt der BDZV jede Form von Tarifregelungen ab.
„Nach erheblichem Reallohnverlust für Zeitungsjournalistinnen und -journalisten zeigt der BDZV weiterhin die kalte Schulter und verweigert eigene Verhandlungsbeiträge zu einer angemessenen Einkommensentwicklung. Nicht nachvollziehbar ist die Weigerung, sich dem aktuell drängenden Thema des KI-Einsatzes zu verweigern. Aus dem Journalismus ist KI nicht mehr wegzudenken. Der BDZV hingegen agiert mit tarifpolitischen Scheuklappen - zu Lasten von Journalistinnen und Journalisten, für deren Arbeit es keine klaren Grundregeln dazu gibt, wie über die KI-basierte Verwendung eigener Beiträge in den Redaktionssystemen mitbestimmt werden kann. Die Verleger lehnen ebenfalls eine Beteiligung der Beschäftigten an den erwarteten Effizienzgewinnen ab“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Dem entgegen werden vom BDZV Gegenforderungen aufgestellt. Demnach sollte es nach Berufsjahresstufen zustehende Einkommensschritte nur noch dann geben, wenn Redakteurinnen und Redakteure eine thematisch vorgegebene, aber ansonsten vollkommen eigenverantwortlich zu organisierende Weiterbildung vorweisen können. Weder dafür nötige Freistellungen, Bezahlung der Weiterbildung oder anderweitige Mithilfe des Verlages sind vorgesehen. In Folge würden die Beschäftigten auf Einstiegsgehältern stecken bleiben. Außerdem sollen Vorbeschäftigungszeiten nur noch aus Zeitungsberufsjahren angerechnet werden. Erfahrungen aus anderen Medien wie Rundfunk, Agenturen oder Zeitschriftenverlage sollen nur ausnahmsweise anerkannt werden.
„Mit seinen personalpolitischen und beruflichen Vorstellungen zum Journalismus bewegt sich der BDZV meilenweit hinter den Erfordernissen der aktuellen Medienlandschaft. So baut der BDZV die Attraktivität des Berufs als Zeitungsredakteurin/Zeitungsredakteur noch weiter ab“, kritisiert von Fintel.
Der vierte Verhandlungstermin ist für den 18. Dezember in Düsseldorf vorgesehen.