Obwohl das Inkrafttreten der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) um ein Jahr verschoben werden soll, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) überraschend und extrem kurzfristig terminiert die Verbändeanhörung zum deutschen Durchführungsgesetz gestartet. Dieses Vorgehen kritisiert der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) in einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Branchenverbänden.
Das Europäische Parlament wird am 14. November 2024 über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung der EUDR abstimmen. Ungeachtet dieser damit gewonnenen Zeit für dringend notwendige Nachbesserungen hat das BMEL den Verbänden am 24. Oktober eine erste Fassung des nationalen Umsetzungsgesetzes zur Stellungnahme zugesandt. Der Bearbeitungszeitraum bis zur Rückmeldefrist am 6. November 2024 betrug demnach neun Werktage, erstreckte sich in elf Bundesländern über die Herbstferien, zudem hatten 13 Bundesländer am 31.10. oder 1.11. einen gesetzlichen Feiertag.
„Wir stehen grundsätzlich hinter dem Ziel der entwaldungsfreien Produktion. Derartige Fristen machen es jedoch unmöglich, die Mängel der Verordnung umfassend zu bearbeiten und realistische, praxistaugliche Verfahren zu entwerfen. Da stellt sich die Frage, welchen Wert die Politik Stellungnahmen tatsächlich einräumt“, kritisiert Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM, das BMEL.
Der BVDM appelliert in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung, sich statt auf das aktuell vorgesehene Sanktionsregime auf die Unterstützung der betroffenen Betriebe zu konzentrieren. Damit diese sich auf die Regelungen vorbereiten können, müssen zunächst die zahlreichen offenen Fragen zur praktischen Umsetzung und die konkrete Risikoeinstufung von Ländern und Regionen durch die EU-Kommission geklärt werden.
BVDM-Stellungnahme: www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/umwelt-nachhaltigkeit/entwaldungsfreie-druckprodukte.
„Die Druck- und Medienwirtschaft braucht klare Rahmenbedingungen und keine drohenden Vernichtungsszenarien für Produkte, wenn sich nachträglich minimale Anteile problematischer Faserherkunft zeigen“, betont die Hauptgeschäftsführerin des BVDM. „Die deutsche Gesetzgebung muss dafür Sorge tragen, dass Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette keine existenziellen Risiken tragen müssen.“
Daher fordert der BVDM, das Jahr bis zur Umsetzung gezielt für eine Anpassung der EUDR zu nutzen, um eine bürokratiearme, praktikable und effiziente Anwendung sicherzustellen, die den Wirtschaftsstandort nicht weiter ins Hintertreffen rückt.